Parken

Freie Fahrt für Ihre Feuerwehr!

 

Durch gedankenloses Parken werden unsere Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrten behindert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren.

Deshalb parken Sie nie:

 

- in Feuerwehr- und Rettungsdienstanfahrtszonen

- in und vor Feuerwehrzufahrten (z.B. Grundschule)

- gegenüber engen Hofausfahrten

- an engen Straßeneinmündungen

- wenn die notwendige Straßenbereite nicht eingehalten werden kann

- achten Sie auf Hydranten*

 

Wenn Sie in einer engen Straßen wohnen, z B. Im Kampe, Hirtenweg, Windmühlenstraße oder an unseren Sportstätten, haben Sie sicherlich oft genug selbst Probleme bei der Durchfahrt der Straße oder bei der Parkplatzsuche.

 

Die Straßenverkehrsordnung schreibt mindestens 3 Meter Durchfahrtsbreite auf der Fahrbahn vor!

 

Denken Sie aber bitte daran: Mit nur wenigen freien Zentimetern links und rechts vom Feuerwehrfahrzeug ist ein schnelles vorankommen nicht möglich.

 

Achten Sie beim Parken bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für unsere Großfahrzeuge wie z.B der Drehleiter aus Springe oder unserem Löschgruppenfahrzeug sowie der Fahrzeuge des Rettungsdienstes problemlos gewährleistet ist.

 

Verkehrsteilnehmer werden übrigens haftbar gemacht, wenn wegen behindernden Parkens Einsatzfahrzeuge den Einsatzort zu spät erreichen und Personen zu Schaden kommen.

 

Bitte bedenken Sie lieber zu Ihrer eigenen Sicherheit: Auch Sie können betroffen sein und unsere Hilfe brauchen.

 

- Denken Sie selbst beim Parken an die Feuerwehr

- Achten Sie in Ihrer Straße auf rücksichtslose Parker

- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über die Problematik

 

*Freier Zugang zu Hydranten

 

Neben den sichtbaren Überflurhydranten benötigt wir zur Wasserversorgung auch Unterflurhydranten, die nur durch einen Deckel auf der Straße oder im Fußweg und durch ein Hinweisschild (z.B. an Straßenlaternen) zu erkennen sind.Wenn Sie ein solches Hydrantenschild sehen, befindet sich im Radius von etwa zehn Metern ein Unterflurhydrant. Der Abstand des Hydranten ist auf dem Schild angegeben. Parken Sie nie mit Ihrem Fahrzeug auf Deckeln, die mit „Hydrant“ beschriftet sind (ovaler Deckel)! Das Parken auf solchen Hydranten kann nach § 12 Abs. 3 StVO als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Schadenfall wird der Schaden jedoch unkalkulierbar sein!