Neues Brandschutzgesetz für Niedersachsen

Das bisherige Gesetz stammte aus dem Jahr 1978 und war eines der ältesten in Deutschland.

 

Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP hat der Niedersächsische Landtag am Dienstag dem Gesetzentwurf für ein moderneres Brandschutzgesetz in Niedersachsen zugestimmt.

 

Die wichtigsten Neuerungen:

 

 

  • Anhebung der Altersgrenze für aktive Mitgliedschaften von 62 auf 63 Jahre.

 

 

  • Doppelmitgliedschaft in zwei Freiwilligen Feuerwehren ist nun möglich. Damit soll Feuerwehrleuten ermöglicht werden, z.B. an ihrem Arbeitsort an Einsätzen teilzunehmen.

 

  • Berufsfeuerwehrleute dürfen künftig auch in Freiwilligen Feuerwehren Führungspositionen wahrnehmen.

 

  • Kinder- und Jugendfeuerwehren sind künftig als Abteilungen der Feuerwehren gesetzlich verankert.

 

 

  •  Die Feuerwehrbedarfsplanung wurde gesetzlich verankert

 

 

  • Außerdem erfolgte die Klarstellung, dass die Einsatzleitung grundsätzlich bei der gemeindlichen (örtlichen) Feuerwehr liegt.

 

  • Alle bislang im gesamten Gesetz verteilten Regelungen über Kosten, Entgeltfortzahlung, Schadensersatz und Entschädigung wurden grundlegend überarbeitet.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

- Gesetzentwurf

- Beschlußvorlage

- Rede des Innenministers